§ 1 Name und Sitz
§ 2 Ziele
§ 3 Mitgliedschaft
§ 4 Datenschutz
§ 5 Beiträge
§ 6 Vorstand, Organe des Verbandes
§ 7 Mitgliederversammlung
§ 8 Protokollführung
§ 9 Kassenführung und -prüfung
§10 Satzungsänderung und Auflösung
§11 Schlussbestimmungen
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§ 8 Protokollführung
- Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich
niederzulegen und von der jeweiligen Versammlungsleiterin oder dem jeweiligen Versammlungsleiter
und der Protokollführerin oder dem Protokollführer der Sitzung zu unterzeichnen.
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