§ 1 Name und Sitz
§ 2 Ziele
§ 3 Mitgliedschaft
§ 4 Datenschutz
§ 5 Beiträge
§ 6 Vorstand, Organe des Verbandes
§ 7 Mitgliederversammlung
§ 8 Protokollführung
§ 9 Kassenführung und -prüfung
§10 Satzungsänderung und Auflösung
§11 Schlussbestimmungen
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§ 9 Kassenführung und -prüfung
- Die Kassengeschäfte werden von der Kassenwartin oder dem Kassenwart in der einfachen Form der Einnahme- und Ausgabewirtschaft
geführt. Das Kassenbuch ist so einzurichten, dass es gleichzeitig als Jahresrechnung dient.
Das Kassenbuch kann auch in elektronischer Form geführt werden.
- Die Kassenwartin oder der Kassenwart hat zur ordentlichen Mitgliederversammlung Rechnung zu legen. Die Rechnung ist von den
Kassenprüferinnen oder Kassenprüfern zu prüfen.
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